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   BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99   

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BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99 (https://dejure.org/1999,11599)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1999 - 7 B 132.99 (https://dejure.org/1999,11599)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1999 - 7 B 132.99 (https://dejure.org/1999,11599)
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  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99
    Der Anscheinsbeweis setzt einen Sachverhalt voraus, der nach der Lebenserfahrung regelmäßig auf einen bestimmten Verlauf hinweist und es rechtfertigt, die besonderen Umstände des einzelnen Falls in ihrer Bedeutung zurücktreten zu lassen (vgl. Urteil vom 1. März 1995 - BVerwG 8 C 36.92 - Buchholz 303 § 287 ZPO Nr. 3 S. 1 [7]).
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99
    Einen derartigen den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG ausfüllenden typischen Geschehensablauf, wie er vom Bundesverwaltungsgericht in den sog. Ausreisefällen im Hinblick auf eine bestimmte ständige Nötigungspraxis der DDR-Ausreisebehörden angenommen wird, zeigt die Beschwerde mit dem Hinweis auf die Möglichkeit politischer Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR und hiermit zeitlich korrespondierender Vermögensverluste an den Staat nicht auf; hierfür ist in Anbetracht der Vielfalt der denkbaren Fallgestaltungen und der mangelnden Übereinstimmung der Merkmale einer Verfolgung aus politischen Gründen mit den Voraussetzungen eines manipulativen Vermögenszugriffs im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (vgl. dazu Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 [87]) auch sonst nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99
    Sie beziehen sich mit dieser Frage auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Ausreisefällen (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ), nach der bei ausreisebedingter Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung dafür besteht, daß der Eigentumsverlust auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist.
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99
    Etwaige Mängel des Zwangsversteigerungsverfahrens waren für das Verwaltungsgericht allenfalls insoweit von Bedeutung, als sie auf einen manipulativen Vermögenszugriff der die Zwangsversteigerung betreibenden Sparkasse schließen ließen, an dem das Vollstreckungsgericht oder eine andere staatliche Stelle beteiligt waren (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 17.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 105).
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